Straßenreinigungspflicht und Rückschnitt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch wenn die Natur jetzt im Februar noch in der Winterpause ist, wissen wir alle, wie schnell Hecken, Sträucher und Bäume in den kommenden Monaten wieder austreiben. Damit es gar nicht erst zu Beeinträchtigungen oder gefährlichen Situationen kommt, möchten wir Sie schon jetzt daran erinnern, Ihre Grundstücke rechtzeitig im Blick zu behalten.

Bitte achten Sie darauf, dass Äste und Zweige nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Gerade an Straßen und Gehwegen ist es wichtig, dass Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer freie Sicht und ausreichend Platz haben. Für Lastkraftwagen, Müllfahrzeuge oder Busse wird eine lichte Höhe von 4,50 m benötigt, damit sie ungehindert durchfahren können. Sorgen Sie daher bitte für einen regelmäßigen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze.

Ebenso möchten wir an die Straßenreinigungspflicht erinnern. Nach unserer Satzung sind alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Anlieger verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sauber zu halten. Dazu gehört es, Laub, Schmutz oder sonstige Verunreinigungen zeitnah zu beseitigen.

Mit ein wenig Aufmerksamkeit und regelmäßiger Pflege leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zu einem gepflegten Ortsbild. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

Stefan Hassel, Ortsbürgermeister

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