Hinweis zur Straßenreinigung und zum Winterdienst
Die Ortsgemeinde Helmeroth weist darauf hin, dass die Straßenreinigungspflicht durch Satzung auf die Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke übertragen wurde. Dies gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke gleichermaßen und umfasst sowohl die Sommerreinigung als auch den Winterdienst. Die Verpflichtung beinhaltet insbesondere das Räumen von Schnee sowie das Streuen bei Glätte in dem in…
