Straßenreinigungspflicht und Astrückschnitt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in diesem Jahr ist die Natur besonders üppig gewachsen. Sträucher und Bäume haben sich schnell entwickelt, und herunterhängende Äste können im öffentlichen Verkehrsraum eine Gefahr für Fußgänger und Autofahrer darstellen.
Um diese Risiken zu ver-meiden, empfehle ich Ihnen, Ihre Bäume und Sträucher in der Nähe von Straßen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden. Last-kraftwagen, Müllfahrzeuge, Busse etc. benötigen eine lichte Höhe von 4,50 m zur ungehinderten Durchfahrt. Sorgen Sie bitte immer für den nötigen Rückschnitt bis zur Grundstücks-grenze.
Außerdem möchte ich Sie freundlich daran erinnern, die Straßenreinigungspflicht zu beachten. Laut unserer Satzung sind alle Grundstückseigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen, dafür verantwortlich, die Verkehrs-flächen vor ihrem Grundstück sauber zu halten.
Durch das regelmäßige Zurückschneiden von Ästen und die Stra-Benreinigung tragen Sie wesentlich zur Sicherheit und zur Verschönerung unseres Ortes bei.
Stefan Hassel, Ortsbürgermeister